Der Verursachungsbegriff im Polizeirecht.
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SEBI: 76/3348
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Zusammenfassung
In der Geschichte des Polizeirechts und des Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes ist es noch nicht gelungen, den polizeilichen Störerbegriff einheitlich zu definieren. Die Studie beschäftigt sich mit der Frage, ob der rein objektive Verursachungsbegriff geeignet ist, die Frage des Schadenersatzes für den Betroffenen zu entscheiden, und ob nicht zusätzliche Kriterien zur exakten Störerermittlung notwendig sind. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß die Lösung vom Begriff der öffentlichen Sicherheit und Ordnung her gefunden werden muß. Hieraus folgt der Grundsatz Verhaltensstörer ist, wer durch rechtswidriges Verhalten eine unmittelbare Ursache der Störung gesetzt hat. Das Merkmal der Rechtswidrigkeit ist auch bei der Beurteilung der Zustandshaftung heranzuziehen.
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Polizeirecht, Verursachungsbegriff, Haftung, Polizei, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Heidelberg: (1973), 109 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Heidelberg 1973)
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Polizeirecht, Verursachungsbegriff, Haftung, Polizei, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung