Öffentlich-rechtliche Grundsätze für den Einsatz der Streitkräfte im Staatsnotstand.

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SEBI: 74/3674

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Abstract

Im Rahmen der sogenannten Notstandsverfassung wurden 1968 auch Vorschriften ins Grundgesetz aufgenommen, nach deren Maßgabe die Streitkräfte unter bestimmten Voraussetzungen gegen Störungen im Landesinnern eingreifen können. Die Untersuchung beschäftigt sich mit den rechtlichen Voraussetzungen im einzelnen, aufgrund derer ein Einsatz militärischer Kräfte im Landesinnern verfassungsrechtlich zulässig ist, und versucht diese unter verschiedenen Gesichtspunkten abzugrenzen. Sie entwickelt für den Fall des innenpolitischen Notstands Einsatzgrundsätze a) bei der Bekämpfung bewaffneter Aufständischer b) beim Schutz ziviler Objekte im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Außerdem stellt sie Rechtsgrundsätze auf, wie im Fall des Katastrophennotstandes der verfassungsmäßig abgesicherte Einsatz militärischer Katastrophenhilfe zu bewerkstelligen sein wird. Im Anhang erörtert sie in Grundzügen die militärischen Einsatzbefugnisse in den übrigen westlichen Ländern im neutralen Ausland sowie in den Staaten des Warschauer Paktes.

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Katastrophenschutz, Notstand, Bundeswehr, Militärwesen, Zivilschutz, Verfassungsrecht, Recht, Politik

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Berlin: Duncker & Humblot 106 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1974)

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Katastrophenschutz, Notstand, Bundeswehr, Militärwesen, Zivilschutz, Verfassungsrecht, Recht, Politik

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Schriften zum öffentlichen Recht; 242