Die Inkompatibilität im Gemeindeverfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: 76/4446

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Zusammenfassung

Die Studie untersucht, ob die Gründe, die im Verfassungsrecht des Bundes und der Länder eine Inkompatibilität rechtfertigen, auch für das Kommunalverfassungsrecht der Gemeinden und Landkreise gültig sind.Nach weitverbreiteter Ansicht dient die Inkompatibilitä der Sicherung der Freiheit im staatlichen Bereich und dem Prinzip der Gewaltenteilung, während im kommunalen Bereich nahezu ausschließlich die exekutive Funktion auffindbar sei.Die Analyse des politischen und administrativen Verhaltens der Gemeinde- und Kreisorgane im Rahmen der issue-Lehre bestätigt, daß auf der kommunalen Ebene zwei Funktionen, die politische und administrative, vorhanden sind, die jedoch die Einführung kommunaler Inkompatibilitäten für sich allein noch nicht rechtfertigen.Lediglich in zwei typischen Bereichen, in denen sich die funktionale Gegensätzlichkeit von Amt und Mandat zuspitzt, ist nach Ansicht des Verfassers die Inkompatibilität gerechtfertigt 1) im Bereich der parlamentarischen Kontrolle der Gemeindevertretung bzw. des Kreistages über den Gemeindevorstand bzw. den Kreisausschuß einschließlich des Landrates; 2) im Bereich der aufsichtsbehördlichen Kontrolle über die Gemeinden und Landkreise.

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Inkompatibilität, Gemeindeverfassung, Amtsausübung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Kommunalverfassung, Recht, Verwaltung, Politik

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Berlin: Dunker & Humblot (1976), 244 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1975)

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Inkompatibilität, Gemeindeverfassung, Amtsausübung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Kommunalverfassung, Recht, Verwaltung, Politik

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Schriften zum öffentlichen Recht; 296