Der Bestandsschutz im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

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SEBI: 76/3062

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Die Frage der Zulässigkeit baulicher Veränderungen bereits bestehender Gebäude beschäftigt in zunehmendem Maße die Rechtsprechung, weil die Veränderungsabsichten vielfach gegen örtlich geltendes Baurecht verstoßen, wenn sich die Situation des Gebäudes, die Umgebung oder die Planungsabsichten der Gemeinde zwischenzeitlich geändert haben. Unter diesem Gesichtspunkt fragt die Studie, ob und in welchem Umfang ein Bestandsschutz besteht, der an die bereits bestehende Bausubstanz anknüpft. Die Untersuchung erfaßt die Fülle der einzelnen baulichen Maßnahmen und untersucht sie auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Anknüpfungspunkt ist die Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts, die gegenwärtige Verwaltungsrechsprechung sowie die in der Literatur behandelten Einzelfälle, aus denen justiziable Rechtsgrundsätze entwickelt werden. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, daß grundsätzlich alle baulichen Anlagen passiven Bestandsschutz genießen, während der aktive Bestandsschutz dort endet, wo bauliche Maßnahmen darauf gerichtet sind, bisherige Nutzungen quantitativ oder qualitativ zu erweitern.

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Schlagwörter

Bestandsschutz, Eigentumsgarantie, Baugenehmigung, Bauplanungsrecht, Baurecht, Verfassungsrecht, Recht, Bauwesen, Planung

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Köln: W.Kleikamp (1975), XV, 131 S., Lit.(jur Diss.; Köln 1975)

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Bestandsschutz, Eigentumsgarantie, Baugenehmigung, Bauplanungsrecht, Baurecht, Verfassungsrecht, Recht, Bauwesen, Planung

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