Kontrolle der Verwaltung im englischen Rechtssystem. Eine Darstellung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kontrollen der Verwaltung, zugleich ein Erklärungsversuch für das Fehlen eines umfassenden Systems des öffentlichen Rechts in England

Riedel, Eibe H.
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1976

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SEBI: 76/4459

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Das englische Rechtssystem wird oft im Zusammenhang mit der demokratischen Tradition Englands genannt. Die Studie untersucht, ob das englische Rechtssystem auch im Verwaltungsrecht für sich beanspruchen kann, demokratisch erstrebenswert und für andere Länder richtungsweisend zu sein. Sie zeigt die vorhandenen gerichtlichen und parlamentarischen Kontrollmaßnahmen für das Verwaltungshandeln auf. Im zweiten Teil versucht sie unter historisch-politischen und dogmatischen Gesichtspunkten zu erklären, warum das englische Recht kein umfassendes System des öffentlichen Rechts und damit verbunden auch keine Verwaltungsgerichtbarkeit kennt. In einem Schlußkapitel werden die vielen Reformbestrebungen seit dem 1. Weltkrieg mit einem Ausblick auf die künftige Entwicklung dargelegt.

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Berlin: Duncker & Humblot (1976), 312 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Kiel 1974)

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Serie/Report Nr.

Veröffentlichungen des Instituts für Internationales Recht; 74

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