Demokratisierung der Verbände? Demokratie als Ordnungsprinzip in privilegierten Interessenverbänden.
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SEBI: 76/4902
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DI
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Abstract
Die Studie befaßt sich mit der verfassungsrechtlichen Frage, ob und in welchem Umfang dem demokratischen Prinzip des Grundgesetzes organisatorische Bedeutung auch für die innere Ordnung privatrechtlich organisierter Interessenverbände zukommt. Sie geht davon aus, daß der Begriff der Demokratie für jede verfassungsrechtliche Lage einer neuen Inhaltsbestimmung bedarf. Das Grundgesetz ist gesellschaftspolitisch neutral und begründet nicht ein Gebot, das demokratische Prinzip auf alle außerstaatlichen Bereiche anzuwenden, sondern lediglich auf solche Organisationen, die an der Willensbildung des Staates unmittelbar beteiligt sind. Unter Bestimmung ihres Status, ihres Zwecks und ihrer Zielrichtung sowie ihrer verfassungspolitischen Einordnung sind die Interessenverbände in ihrer demokratischen Komponente berechtigt, an der staatlichen Willensbildung mitzuwirken. Die politischen Grundrechte einerseits und das demokratische Prinzip des Grundgesetzes andererseits gebieten eine demokratische Binnenstruktur der Interessenverbände und deren politische Willensbildung nach demokratischen Grundsätzen.
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Interessenverband, Partizipation, Demokratie, Verband, Verfassungsrecht, Bürgerbeteiligung, Politik, Recht, Verwaltung
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Berlin: Duncker & Humblot (1976), 139 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1975)
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Interessenverband, Partizipation, Demokratie, Verband, Verfassungsrecht, Bürgerbeteiligung, Politik, Recht, Verwaltung
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Schriften zum öffentlichen Recht; 300