Rechtliche Grenzen der kommunalen Wohnraumvermittlung.

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SEBI: 76/5439

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Zusammenfassung

Die nach 1971 begonnene Einrichtung von Wohnraumvermittlungsstellen durch die Gemeinden wird überwiegend nur in sehr engen Grenzen für zulässig gehalten.Die kommunale Wohnraumvermittlung erscheint in zweierlei Hinsicht rechtlich problematisch a) in ihrer Funktion als Konkurrenzeinrichtung zu privaten Vermittlungsstellen; b) in der Art ihrer Finanzierung (unentgeltlich oder fast unentgeltlich).Spezielle Regelungen enthalten hinsichtlich beider Fragen die Gemeindeordnungen, die ihrerseits zwei Kategorien von Einrichtungen mit jeweils unterschiedlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen unterscheiden wirtschaftliche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.Kommunale Wohnraumvermittlungsstellen sind als wirtschaftliche Unternehmen im Sinne des Gemeindewirtschaftsrechts anzusehen und unterliegen dessen Beschränkungen.Im Rahmen eines weiten kommunalen Ermessensspielraums werden die Grenzen durch die kommunalen Wohnraumvermittlungsstellen nicht überschritten.Die unentgeltliche Vermittlung von Wohnraum ist hingegen unzulässig.

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Schlagwörter

Wohnungsvermittlung, Gemeindeunternehmen, Gemeinderecht, Wohnungswesen, Verwaltungsrecht, Verwaltung

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Baden-Baden: Nomos (1976), 97 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Freiburg 1976)

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Wohnungsvermittlung, Gemeindeunternehmen, Gemeinderecht, Wohnungswesen, Verwaltungsrecht, Verwaltung

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