Das Nachbarrecht in Nordrhein-Westfalen. 2., erg. Aufl.
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SEBI: 75/537
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Zusammenfassung
Durch das Nordrhein-Westfälische Nachbarrechtsgesetz (NachbG) vom 15. April 1969, das am 1. Juli 1969 in Kraft getreten ist, hat das Land Nordrhein-Westfalen die auf die Gebiet des Nachbarrechts bestehende Unübersichtlichkeit und Rechtszersplitterung beseitigt und damit der wirtschaftlich-technischen Entwicklung der Zeit Rechnung getragen. Die vorliegende 2. Auflage will in allgemein verständlicher Art die in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen nicht nur dem Juristen, sondern jedem Betroffenen erläutern u. näherbringen, rechtstheoretische Erörterungen wurden daher weitgehend eingeschränkt.
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Nachbarrecht, Baurecht, Recht
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Herne: Verl.Neue Wirtschafts-Briefe (1975), 173 S., Lit.
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Nachbarrecht, Baurecht, Recht