Wohnbesitz und Wohnungseigentum. Das neue Gesetz vom 23.3.1976.
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1976
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Zusammenfassung
Seit dem 23.3.1976 gibt es die sogenannte Wohnbesitzwohnung, ein Rechtsinstitut, das die Lücke zwischen der herkömmlichen Mietwohnung und der Eigentumswohnung schließen soll. Wohnbesitz wird als schuldrechtliches Dauerwohnrecht erläutert, ebenso welche Bauträger zugelassen und welche Personen wohnbesitzberechtigt sind. Abschließend eine Übersicht über Kaufpreis und Nebenkosten für das Dauerwohnrecht, Gewinnausschüttung, Vermögensabwicklung und steuerliche Begünstigungen.
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Hamburger Grundeigentum, Hamburg 85 (1976), 10, S. 467-471