Schulentwicklungsplan für die Stadt Kevelaer.

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SEBI: 76/5529

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Zusammenfassung

Die vom Kultusminister Nordrhein-Westfalen erlassenen ,,Vorläufigen Richtlinien zur Schulentwicklungsplanung'' sehen vor, daß Einrichtungsgenehmigungen und Förderungsmaßnahmen einen Schulentwicklungsplan für die nächsten 10 bis 15 Jahre voraussetzen, um Fehlinvestitionen im Schulwesen zu verhindern und eine ausgeglichene Versorgung in allen Gebieten des Landes zu ermöglichen. Im vorliegenden Schulentwicklungsplan wird zu Beginn auf die Gebietsstruktur hinsichtlich Verwaltung, Stadtentwicklungsplanung, Wohngebiete, Wirtschaft und Infrastruktur eingegangen. Es folgen Angaben zur Einwohnerstruktur und eine Bevölkerungsprognose. Daran schließen sich die Bestandsaufnahme der Schülerstruktur und eine Schülerprognose an. In Relation zu dem vorhandenen Angebot an Schulraum wird der notwendige Raum- und Flächenbedarf ermittelt und die erforderlichen Maßnahmen und Investitionen erarbeitet.

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Schulentwicklungsplan, Schülerprognose, Schulraumbedarf, Schule, Bildungswesen, Stadtentwicklungsplanung, Planung, Architektur, Finanzen

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Düsseldorf: (1975), 52 S., 3 Bl., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.; Zus.

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Schulentwicklungsplan, Schülerprognose, Schulraumbedarf, Schule, Bildungswesen, Stadtentwicklungsplanung, Planung, Architektur, Finanzen

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