Die Einordnung der regionalen Bildungsplanung in die Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Rechtsfragen der Integration von regionaler Bildungsplanung und Raumordnung/ Landesplanung. (Vervielf. Mskr.)

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IFWP G 3345/1975,1 SN-2/76

item.page.type

item.page.type-orlis

FO

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Rechtsfragen werden in einer exemplarischen Untersuchung von Planwerken beider Planungsarten in Niedersachsen auf Landes- und Bezirksebene dargestellt und unter dem Gesichtspunkt ihrer Rechts- und Verwaltungsproblematik kommentiert. Wegen der spezifisch-fachlichen Aufgaben, die die Bildungsplanung wahrnimmt, kann Bildungsplanung nicht in den Bereich der Raumordnung fallen. Sie steht vielmehr als eigenständige, raumbedeutsame Fachplanung der Raumordnung gegenüber. Das bedeutet, daß die Bildungsplanung nicht an die Festlegungen der Raumordnungspläne gebunden ist, sofern diese den Aufgabenbereich der Raumordnung überschreiten oder die Belange des Bildungswesens nicht in Rechnung stellen. Allerdings läßt die gesetzlich geregelte generelle Verordnung der Raumordnung (§ 5 Abs. 4 BROG) keine autonomen Ausnahmeregelungen zugunsten der Bildungsplanung zu.

Description

Keywords

Regionale Bildungsplanung, Raumordnungsrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Hannover: (1975), 82 S., Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Regionale Bildungsplanung, Raumordnungsrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

ARL-Arbeitsmaterial; 1