Mehr Rechte für den Wohnungseigentümer.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1976
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 878
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
,,Die Bayerische Staatsregierung hat am 13. Februar 1976 dem Bundesrat einen Gesetzesantrag zugeleitet, durch den das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) geändert werden soll... Mit dem neuen Gesetzentwurf wird das Ziel angestrebt,... die Rechtsstellung des Wohnungseigentums weiter zu verbessern''. Der Gesetzentwurf sieht eine Begrenzung der Größe von Wohnungseigentumsanlagen auf höchstens 100 Wohnungen vor. Wohnungseigentümer müssen Vereinbarungen über ihr Verhältnis untereinander durch Mehrheitsbeschluß treffen. Eine neue Regelung sieht vor, daß der einzelne Wohnungseigentümer über seinen Anteil an den gemeinschaftlichen Geldern nur noch zusammen mit dem Wohnungseigentum verfügen kann. Weitere Änderungen betreffen die Lockerung der Veräußerungs- und Nutzungsbeschränkungen, die Bildung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung, die Bestimmungen über den Mehrheitsbeschluß, Veräußerungsbeschränkung beim Dauerwohnrecht u. a.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 6 (1976), 2, S. 36-42