Die Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltung in bezug auf Standortentscheidungen von überörtlichen Einkaufszentren und Verbrauchermärkten. Eine Untersuchung ihrer Rechtsgrundlagen.
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SEBI: Zs 237-4
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
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Zusammenfassung
Bei Ausschöpfung der Grundsätze, wie sie in den Abwägungsgeboten des Bundesbaugesetzes (§ 1 Abs. 4 und 5 B BBauG) und des Raumordnungsgesetzes (§§ 1 und 2 ROG) enthalten sind, kann eine Verhinderung von Einkaufszentren eher erreicht werden als durch einen entsprechenden weiteren Planansatz im Landesplan, wie dies der Landtag von Baden-Württemberg durch einen Beschluß bekundet. Ein Raumordnungsverfahren zur Verhinderung von Verbrauchermärkten kann nur in Ausnahmefällen in Frage kommen, eine Verhinderung ist vor allem dann nicht möglich, wenn bereits ein Verwaltungsverfahren über ihre Zulassung eingeleitet ist. Eine Überprüfung verschiedener Regionalpläne in Baden-Württemberg ergibt, ,,daß die bisherigen Aussagen der Regionalpläne in bezug auf Einkaufszentren und Verbrauchermärkte weder den rechtlichen Möglichkeiten noch den rechtlichen Notwendigkeiten in genügendem Umfang entsprechen. Sie haben bisher sogar teilweise die Tendenz, eher zu einseitigen und damit zu insgesamt rechtbedenklichen Interpretationen einzuladen. Diesen Mängeln sollten die neuen, noch aufzustellenden Regionalpläne abhelfen''.
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Schlagwörter
Einkaufszentrum, Standortplanung, Raumordnungsrecht, Bundesbaugesetz, Baurecht, Landesplanung, Regionalplanung
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 34 (1976), 1/2, S. 7-15
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Einkaufszentrum, Standortplanung, Raumordnungsrecht, Bundesbaugesetz, Baurecht, Landesplanung, Regionalplanung