Zur Gesamtproblematik von Bodenrecht und Bodenordnung.
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SEBI: Zs 237-4
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
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Zusammenfassung
,,Eine sinnvolle Reform der Bodenordnung beginnt mit der Ordnung der Bodenbewertung, der Ordnung der Bodenplanung und endet mit einer Neuregelung der abgaben- und steuerrechtlichen Maßnahmen und nicht umgekeht.'' Die bisherigen Ergebnisse der Bodenreformpolitik (Novelle zum Bundesbaugesetz) sind demnach unzureichend. Die Analyse der regionalen Bodenpreise in Nordrhein-Westfalen bestätigt ein nutzungsabhängiges Preisstufenmodell; der bodenpolitisch problemträchtigste ist nicht der ländliche oder städtische Raum, sondern der Übergangsraum zwischen Stadt und Land, denn dort führt eine Planungsungewißheit sowohl zu Steigerungen der Fremdnachfrage wie zu Angebotszurückhaltungen mit dem Resultat steigender Bodenpreise. Deshalb wird zur Herbeiführung einer ,,ordnungsgerechten Bodennutzung'' für eine großräumige Ein- und Abgrenzung plädiert ,,Zunächst müßte mit einer eindeutigen Bestimmung von Feld-Stadt-Grenzen begonnen werden, die möglicherweise wie in Dänemark auf 12 Jahre festgeschrieben werden und deren erneute Festsetzung schon vier Jahre vor Ablauf der 12jährigen Frist in Kraft tritt.'' Die ,,widmungsgerechte Nutzung'' könnte durch differenzierte abgaben- und steuerrechtliche Regelungen erreicht werden.
Beschreibung
Schlagwörter
Bodenpolitik, Bodenrecht, Bodenordnung, Bodenmarkt, Bodenpreis, Bodenreform, Raumordnung
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 34 (1976), 1/2, S. 1-6, Abb.
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Bodenpolitik, Bodenrecht, Bodenordnung, Bodenmarkt, Bodenpreis, Bodenreform, Raumordnung