Gedanken zur Eignung der Abwasserabgabe als raumordnerisches Instrument.
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SEBI: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IRB: Z 885
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Abstract
Während der Diskussion um die Einführung einer Abwasserabgabe wurde insbesondere vom Rat der Sachverständigen für Umweltfragen gefordert, diese Abgabe regional zu differenzieren. Für die Raumordnung wäre die Differenzierung interessant, wenn sich die Abgabe dadurch als "positiv lenkendes Instrument bei der Standortplanung für industrielle Ansiedlungen einsetzen ließe. Weder mit den Programmen und Plänen der Raumordnung noch mit imperativen Instrumenten hat sich bisher eine zufriedenstellende Ansiedlungslenkung für abwasserproduzierende Industrien erreichen lassen. Den Programmen und Plänen mangelt es noch an der nötigen Konkretisierung der Festsetzungen, die imperativen Instrumente vermögen das Eigeninteresse der Einleiter nicht zu wecken. Gerade dieses Eigeninteresse könnte durch eine differenzierte Abgabe, die sich am Belastungszustand der Vorfluter orientiert, angesprochen werden. Die Räume mit niedrigerer Abgabe würden für die Ansiedlungswilligen in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiver. Allerdings müßte die Abgabe von differenzierten Gewässergütestandards, die nach der Vierten Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz mit verbindlicher Wirkung festgesetzt werden können, begleitet werden. Die Abgabe kann nämlich nur einen Anreiz schaffen, nicht aber die Beachtung von Belastungsgrenzen garantieren.
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Abwasserabgabe, Raumordnungspolitik, Industrieansiedlungspolitik, Wasserrecht
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1976), 8, S. 383-389, Lit.
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Abwasserabgabe, Raumordnungspolitik, Industrieansiedlungspolitik, Wasserrecht