Die Aufsicht über das Bücher- und Pressewesen in den Rheinbundstaaten Berg, Westfalen und Frankfurt. Ein Beitrag zur Geschichte der Bücher- und Pressezensur.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1970
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 76/3272
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
Authors
Abstract
Nach einem Rückblick auf das System der Bücher- und Presseaufsicht im alten Reich und in der Zeit der französischen Besatzung wird die Zensur in den drei Rheinbundstaaten zwischen 1806 und 1810 dargestellt. In Berg bestand - ähnlich wie auch in Westfalen - kein fest umrissenes System der Zensur; es herrschte ein Zustand der Unsicherheit, der die Maßnahmen auf dem Gebiet des Zensurwesens zu Einzelfällen werden ließ, die fast ausschließlich politische Hintergründe hatten. Der Hauptunterschied zwischen Berg und Westfalen bestand darin, daß in Berg nie eine obere und zentrale Zensurbehörde bestand. In Westfalen wurde dagegen die Zensur sogar von Militärbehörden ausgeübt; damit war genau das Gegenteil von dem erreicht, was Napoleon den übrigen Staaten vorführen wollte, nämlich einen Musterstaat mit liberaler Gesetzgebung. Frankfurt ist ein Beispiel dafür, wie der an und für sich rechtlich bestehende Zustand relativer Freiheit durch rein persönliche Motive und Gefühle eines Souveräns - des Napoleon treu ergebenen Dalberg - beseitigt werden konnte.
Description
Keywords
Zensur , Pressewesen , Publizistik , Rechtsgeschichte , Institutionengeschichte , Medien , Recht , Politik , Geschichte
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Karlsruhe: C.F.Müller (1970), VIII, 104 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1969)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Zensur , Pressewesen , Publizistik , Rechtsgeschichte , Institutionengeschichte , Medien , Recht , Politik , Geschichte
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Studien und Quellen zur Geschichte des deutschen Verfassungsrechts. Reihe A Studien; 7