Der negatorische Rechtsschutz gegen Immissionen von lebenswichtigen Privatbetrieben und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 74/3307
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
PAR. 906 BGB trifft auf dem Gebiet der Immissionen eine vernünftige Abgrenzung zwischen den beiderseitigen Rechten und Pflichten der Grundstückseigentümer, indem ein Abwehranspruch des beeinträchtigten Eigentümers gegen Immissionen unter gewissen Voraussetzungen eingeschränkt bzw. zugelassen wird. Indes fragt es sich, ob diese sachgerechte Lösung dem Problem der Abwehr umweltverschmutzender bzw. störender Immissionen Rechnung tragen kann, insbesondere für die Fälle, in denen die Störungen von Einrichtungen der öffentlichen Hand ausgehen. An einer entsprechenden Norm für das öffentliche Recht fehlt es. Die Untersuchung hat es sich zum Ziel gesetzt, unter Zugrundelegung des Meinungsstandes der Lehre und Rechtsprechung PAR. 906 BGB daraufhin zu untersuchen, ob er den Interessenkonflikt in befriedigendem Maße lösen kann und ob nicht im Bereich des negatorischen Rechtsschutzes gegen Immissionen der öffentlichen Hand und lebenswichtiger Privatbetriebe eine Modifizierung des PAR. 906 BGB oder gar die Heranziehung anderer Normen oder Rechtsgrundsätze geboten ist. Im Ergebnis wird bezüglich der Abwehrklage eine Abgrenzung nach der privatrechtlichen bzw. verwaltungsrechtlichen Ausgestaltung der emmittierenden Anlagen vorgenommen.
Description
Keywords
Immission, Rechtsschutz, Nachbarrecht, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Kommunalbetrieb, Recht, Verwaltung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Kiel: (1973), 163 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Kiel 1973)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Immission, Rechtsschutz, Nachbarrecht, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Kommunalbetrieb, Recht, Verwaltung