Die Pflichten der Gemeinderäte und die Sanktionen bei Pflichtverstößen nach der Baden-Württembergischen Gemeindeordnung.
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1970
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ZZ
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SEBI: 71/1656
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DI
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Abstract
Der baden-württembergische Gemeinderat hat nicht nur in der gesetzlichen Ausgestaltung, sondern auch in der Praxis der Gemeindeverwaltung eine bedeutende Stellung inne. Die Gemeinderäte nehmen eine Mittelstellung zwischen dem Typus des Verwaltungsbeamten einerseits und dem parlamentarischen Abgeordneten andererseits ein; sie sind weder völlig unabhängig, noch stehen sie unter der besonderen Verantwortlichkeit der Beamtengesetze. Es stellt sich daher die Frage, in welcher Form die Gemeinderäte zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben und der damit verbundenen Pflichten anzuhalten sind, um die Allgemeinheit vor Schäden materieller und immaterieller Art zu bewahren. Die baden-württembergische Gemeindeordnung sieht einen Katalog von Pflichten vor, bei deren Verletzung Sanktionen verhängt werden können wie die Auferlegung von Zwangsgeld und die Aberkennung von Bürgerrechten. Nach einem geschichtlichen Rückblick auf die Regelung der Verantwortlichkeit von Gemeinderäten im früheren Gemeinderecht beschäftigt sich die Studie vor allem mit der Rechtsstellung und den Pflichten der Gemeinderäte, den einzelnen Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen und den daraus sich ergebenden verfahrensrechtlichen Fragen.
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Tübingen: Fotodruck Präzis (1970), XV, 130 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Tübingen 1969)