Zur Problematik des Zusammenhangs von Raumordnung und Sanierung. Einige Ergebnisse aus der Untersuchung der Sanierungspraxis in Hessen.

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BBR: Z 264a
SEBI: Zs 360-4
IRB: Z 36b

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Abstract

Die Bündelung öff. Infrastrukturinvestitionen und Bindung der Sanierung an die Zielsetzung der regionalen Strukturpolitik durch das StBauFG bedeutet für die Sanierung der Gemeinden von vornherein eine Ausrichtung auf die Zielsetzung ,,Funktionssanierung''. Diese Zielvorgabe führt bei den Sanierungsgemeinden, insbesondere den Mittelzentren, zu großer Unsicherheit, vor allem infolge Fehlens von Standards für die Qualität von Versorgungseinrichtungen und Siedlungsstruktur, unzureichender Darstellung des Instrumentariums sowie mangelnder Lösung des Problems der Gleichverteilung auftretender Lasten und Vorteile bei der siedlungsstrukturellen Entwicklungskonzeption. Dies, die mangelnde Erkennbarkeit der gemeindlichen Entwicklungschancen, die fehlende Investitionsbereitschaft örtlicher und überörtlicher Kapitaleigner sowie mangelnde öffentliche Finanzierungshilfen führen zu einer - auf Gemeindeebene nur begrenzt veränderbaren - unbefriedigenden Sanierungspraxis. Hieraus leiten Autoren Korrekturvorschläge für die Praxis ab.

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Sanierung, Städtebauförderungsgesetz, Raumordnung, Regionalpolitik

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In: Stadtbauwelt, Berlin (1975) S. 30 - 32

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Sanierung, Städtebauförderungsgesetz, Raumordnung, Regionalpolitik

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