Bund und Gemeinden.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: CL 658

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der Hinweis der kommunalen Spitzenverbände, daß die Gemeinden mindestens 75 v. H. aller Bundesgesetze durchzuführen haben, ist durch frühere Aufstellungen des Deutschen Gemeindetages nachgewiesen. Das ständige Anwachsen des Vollzugs von Bundesgesetzen durch die Gemeinden als dem Verwaltungssockel des gesamten Behördenapparates ist eine Gefahr, die aber für sich alleine noch keine ernste Bedrohung der gemeindlichen Ermessensbetätigung darstellt. Der Verfasser stellt die verschiedenen - zwischen Bund und Ländern umstrittenen - Formen der Einschaltung der Gemeinden dar. Bei kommunalpolitischen Entscheidungen im Bund ist dem Spiel der politischen Kräfte ein weitaus größerer Raum gegeben als in den Ländern.

Description

Keywords

Bundesgesetzesvollzug, Gemeinde, Verfassungsrecht, Kommunalverfassung, Gemeinderecht, Recht, Verwaltung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

In: Buch Deutscher Gemeinden.Hrsg.Deutscher Gemeindetag Köln, (1965) S. 109-139

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Bundesgesetzesvollzug, Gemeinde, Verfassungsrecht, Kommunalverfassung, Gemeinderecht, Recht, Verwaltung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries