Bund und Gemeinden.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: CL 658
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Hinweis der kommunalen Spitzenverbände, daß die Gemeinden mindestens 75 v. H. aller Bundesgesetze durchzuführen haben, ist durch frühere Aufstellungen des Deutschen Gemeindetages nachgewiesen. Das ständige Anwachsen des Vollzugs von Bundesgesetzen durch die Gemeinden als dem Verwaltungssockel des gesamten Behördenapparates ist eine Gefahr, die aber für sich alleine noch keine ernste Bedrohung der gemeindlichen Ermessensbetätigung darstellt. Der Verfasser stellt die verschiedenen - zwischen Bund und Ländern umstrittenen - Formen der Einschaltung der Gemeinden dar. Bei kommunalpolitischen Entscheidungen im Bund ist dem Spiel der politischen Kräfte ein weitaus größerer Raum gegeben als in den Ländern.
Description
Keywords
Bundesgesetzesvollzug, Gemeinde, Verfassungsrecht, Kommunalverfassung, Gemeinderecht, Recht, Verwaltung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
In: Buch Deutscher Gemeinden.Hrsg.Deutscher Gemeindetag Köln, (1965) S. 109-139
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Bundesgesetzesvollzug, Gemeinde, Verfassungsrecht, Kommunalverfassung, Gemeinderecht, Recht, Verwaltung