Die Abgabenform des Beitrags und ihre praktischen Schwerpunkte.
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SEBI: 70/105
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DI
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Abstract
Gegenstand der Untersuchung ist die rechtssystematische Struktur des abgabenrechtlichen Beitrags bzw. die Form, in der eine Leistung abverlangt werden kann. Untersucht werden verschiedene Erscheinungsformen des Beitrags im geltenden Recht, wie z. B. der Erschließungsbeitrag nach dem BBauG und nach den Kommunalabgabengesetzen, der Fremdenverkehrsbeitrag und der Wegereinigungsbeitrag. Zur rechtlichen Ausgestaltung des Beitrags als Abgabenform wird schließlich festgestellt, daß der Beitrag eine als Zwangsentgelt erhobene Ausgleichsabgabe für einen durch eine öffentliche Maßnahme erwachsenen mittelbaren wirtschaftlichen Sondervorteil ist. Die Abgabe dient der partiellen Kostendeckung der Veranstaltung. Ausführlich dargestellt werden praktische Aspekte, wie die Bemessung des Beitrags, das Verfahren der Abgabe, die gerichtliche Anfechtung des Beitragsbescheides sowie die genaue Abgrenzung dieser Abgabenform gegenüber anderen Geldleistungen.
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Keywords
Gebühr, Abgabe, Rechtsform, Zwangsgeld, Verwaltungsrecht, Haushaltswesen, Finanzplanung, Recht, Verwaltung, Finanzen
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Göttingen (1969) XXV, 190 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1969)
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Gebühr, Abgabe, Rechtsform, Zwangsgeld, Verwaltungsrecht, Haushaltswesen, Finanzplanung, Recht, Verwaltung, Finanzen