Der sogenannte vertragslose Zustand in der Elektrizitätswirtschaft.

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SEBI: 74/4337

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Abstract

Der sogenannte ,,vertragslose Zustand'' in der Energiewirtschaft ist ein Begriff für den Zustand, der nach Ablauf von Energieversorgungsverträgen zwischen Energielieferer und Energieabnehmer eintritt. Die vorliegende Arbeit untersucht am Beispiel der verschiedenen Vertragstypen in der Elektrizitätsversorgung, welche energiepolitischen und rechtlichen Probleme mit dieser Situation zusammenhängen. Es wird u. a. festgestellt, daß weder nach Beendigung eines Bezugsvertrages noch nach Beendigung eines Gebietsversorgungsvertrages ein rechtloser Zustand besteht, denn nach Ablauf der Frist derartiger Verträge darf die Stromversorgung für die Bevölkerung nicht eingestellt werden. Für das liefernde Elektrizitätsversorgungsunternehmen besteht eine Lieferpflicht nach PAR. 826 BGB. Aus dieser lieferpflicht folgt, daß kraft schlüssigen Verhaltens der Vertragsparteien ein Interims-Bezugs- oder Gebietsversorgungsvertrag zustande kommt, der die Stromlieferung rechtlich sicherstellt.

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Keywords

Elektrizitätswirtschaft, Energieversorgungsvertrag, Vertragslosigkeit, Energieversorgung, Strom, Recht, Wirtschaft

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Bonn, (1972) XXIII, 202 S., Lit.; Zus.

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Elektrizitätswirtschaft, Energieversorgungsvertrag, Vertragslosigkeit, Energieversorgung, Strom, Recht, Wirtschaft

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