Planänderung im Raumplanungsrecht.

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SEBI: 75/4296

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Zusammenfassung

Die Planänderung ist die inhaltliche Änderung von bereits bestehenden Plandaten. Mit einer Planänderung im Raumplanungsrecht sind eine Vielzahl rechtlicher Fragen verbunden, und zwar zur Planung im allgemeinen und zur Planänderung im besonderen Begriff, Abgrenzung zu anderen Planmaßnahmen, Arten und Bedeutung der Planänderung. Für den Bürger stellt sich in erster Linie die Frage nach seiner Mitwirkungskompetenz, seinen Ansprüchen auf Vornahme bzw. Nichtvornahme einer Planänderung gegenüber Legislative und Exekutive sowie nach indirekter Plangewährleistung mit enteignungs- und entschädigungsrechtlichen Konsequenzen. Diese Rechtsfragen werden nach schweizerischem Recht und der Judikatur mit Hinweisen auf das deutsche Recht beantwortet. Daraus ergeben sich Folgerungen für eine weitere rechtliche Regelung.

Beschreibung

Schlagwörter

Planänderung, Planungsrecht, Plangewährleistung, Raumplanung, Bodenrecht, Bauplanungsrecht, Planung, Recht, Verwaltung

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Zürich, Schulthess (1975) XXV, 170 S., Lit.(jur.Diss.; Zürich o.J.)

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Planänderung, Planungsrecht, Plangewährleistung, Raumplanung, Bodenrecht, Bauplanungsrecht, Planung, Recht, Verwaltung

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Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft; 480