Die Besteuerung von Bodenwertsteigerungen im geltenden Recht und die Probleme von Bodenwertzuwachssteuern
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SEBI: 75/4584
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DI
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Abstract
Hauptziel einer Bodenreform muß immer die funktionsfähige, lebensgerechte Stadt sein. Die durch vielerlei Ursachen begründete Bodenspekulation hat vor allem in großstädtischen Verdichtungsräumen drastische Ausmaße erreicht, die einer qesunden kommunalen Entwicklung und dem sozialen Wohnungsbau entgegenwirken. Die Reformentwicklung auf dem Gebiet des Bodenrechts läßt sich in zwei Richtungen unterscheiden 1. Problemlösung mit Hilfe einer Novellierung des Bundesbaugesetzes, das den Eingriffskatalog des Städtebauförderungsgesetzes übernimmt; 2. die steuerrechtliche Lösung. Die in der Studie vertretene Ansicht sieht eine Lösung nur in einem ausgewogenen System boden- und steuerrechtlicher Vorschriften. Anzustreben ist danach ein verbessertes Planungs- und Raumordnungsrecht, das den kommunalen Planungsrahmen überwindet und die Gesichtspunkte der Energieversorgung, Verkehrsplanung und Wasserwirtschaft sowie des Fremdenverkehrs und des Natur- und Landschaftsschutzes aufeinander abstimmt. Wertsteigerungen, die sich in Planungsregionen ergeben, könnten durch einen besonderen Planungswertausgleich abgeschöpft werden, der die nachteiligen Folgen steuerlicher Privilegierungen nach dem jetzigen Steuersystem ausschaltet.
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Bodenreform, Bodenwertsteigerung, Bodenwertzuwachssteuer, Bodenrecht, Regionalplanung, Gemeindesteuer, Planung, Recht, Finanzen
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Berlin, (1974) IV, 150, 26 S., Tab.; Lit.; Zus.
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Bodenreform, Bodenwertsteigerung, Bodenwertzuwachssteuer, Bodenrecht, Regionalplanung, Gemeindesteuer, Planung, Recht, Finanzen