Grundsatzentscheide - zweistufiges demokratisches Beschlußverfahren - am Beispiel der zürcherischen Gemeinde.
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SEBI: 74/1977
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DI
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Abstract
Die Darstellung der verschiedenen Möglichkeiten, die direkte demokratische Staatsform im allgemeinen und die Gemeindedemokratie im besonderen theoretisch und ideell zu begründen und die Begründungen auf ihre Ziele und Wertigkeiten in der heutigen Zeit zu untersuchen, versteht sich als Einleitung und Hinführung auf das eigentliche Thema.Zweistufige Grundentscheide sind in den zürcherischen Gemeinden bereits eine übliche Verfahrensweise zur Herbeiführung einer kollektiven Willensentscheidung.Das Verfahren wird zweistufig genannt, weil der Weg zum endgültigen Beschluß über eine Zwischenstufe (den Grundsatzentscheid) führt.Die Besonderheit dieser Verfahrensweise ist, daß ein und dasselbe Organ zweimal in derselben Angelegenheit bei verschiedenem Grad der Konkretisierung beschließt.Schwerpunkt der Untersuchung ist es, die Fälle aufzuzeigen, in denen die Anwendung des Gemeindegesetzes ohne weiteres zu einem zweistufigen Beschlußverfahren führt, sowie darzulegen, daß dies auch bei anderen Beschlüssen durch das geltende Recht nicht ausgeschlossen ist.
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Keywords
Demokratie, Beschlussverfahren, Kommunale Vertretungskörperschaft, Gemeinderecht, Kommunalverfassung, Haushaltswesen, Recht, Verwaltung, Politik
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Zürich, Schulthess (1973) 175 S., Lit.(jur.Diss.; Zürich o.J.)
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Demokratie, Beschlussverfahren, Kommunale Vertretungskörperschaft, Gemeinderecht, Kommunalverfassung, Haushaltswesen, Recht, Verwaltung, Politik
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Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft; 447