Landesverband Lippe 1949-1974.

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SEBI: 75/4283

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Mit Wirkung vom 21.1.1947 verlor das Land Lippe seine Selbständigkeit. Rechtsnachfolger wurde schließlich -ursprünglich war ein Anschluß nach Niedersachsen geplant -Nordrhein-Westfalen, das zusicherte, dem ehemaligen Land Lippe die Verwaltungseinheit, das Vermögen und das Kulturgut zu erhalten. Dem Landesverband Lippe, der eine stiftungsähnliche Konstruktion erhielt, wurde das Gesetz vom 5.11.1948 die Verwaltung des lippischen Vermögens übertragen, zu dem nicht nur umfangreicher Grundbesitz gehört, sondern auch die Staatsbäder Salzuflen und Meinberg sowie verschiedene kulturelle und soziale Einrichtungen (Bibliothek, Museum, Theater, Krankenhaus in Detmold, Hermannsdenkmal-Stiftung). Die Leistungen des Verbandes, der am 19.12.1949 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat, in den letzten 25 Jahren werden in Berichten zu den einzelnen Sachbereichen durch Zahlen und Grafiken belegt.

Beschreibung

Schlagwörter

Verbandsgeschichte, Vermögensverwaltung, Landesgeschichte, Institutionengeschichte, Geschichte, Verwaltung, Finanzen

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Detmold, (1975) 184 S., Kt.; Abb.; Tab.

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Verbandsgeschichte, Vermögensverwaltung, Landesgeschichte, Institutionengeschichte, Geschichte, Verwaltung, Finanzen

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