Altstadtsanierung Leer. 1. Information für Sanierungsbetroffene.
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SEBI: 75/4061-1.
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Abstract
Das Sanierungsamt zusammen mit dem Sanierungsträger unterrichtet die Öffentlichkeit über die Sanierungsabsichten. Rat, Verwaltung und Sanierungsträger sind der Meinung, daß diese Aufgabe der Beteiligung der Bürger bedarf und nur in Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Rat, Verwaltung und Sanierungsträger gelöst werden kann. Nach der Beschreibung von Lage und Abgrenzung des Sanierungsgebietes wird jeweils der Zustand und die Planungsziele für die Bereiche Stadtbild; Wohnen; Gewerbe, Handel und Dienstleistungen; Gemeinbedarfseinrichtungen, Freiflächen und Erholung; Verkehr kurz beschrieben und in zwei Karten dargestellt. Als Anhang ist beigefügt ,"Gesetzliche Grundlagen und Möglichkeiten der Beteiligung der Betroffenen'' mit den einschlägigen Paragraphen des StBauFG.
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Öffentlichkeitsarbeit, Betroffener, Gesetzesgrundlage, Stadtsanierung, Bauplanungsrecht, Partizipation, Architektur
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Bremen, (1974) 24 S., Kt.; Abb.
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Öffentlichkeitsarbeit, Betroffener, Gesetzesgrundlage, Stadtsanierung, Bauplanungsrecht, Partizipation, Architektur