Räumlich-funktionales Entwicklungskonzept für Gelsenkirchen, stadtplanerische Vorgabe für das Stadtentwicklungsprogramm.

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SEBI: 75/4086

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Zusammenfassung

Das vorliegende Entwicklungskonzept gliedert sich in drei Teile. Zuerst wird aufgrund des Landesentwicklungsprogramms eine Klärung der landesplanerischen Ziele hinsichtlich der zentralörtlichen Gliederung, der Entwicklungsachsen, der Bevölkerungsprognose und des Flächenpotentials mit der ermittelten Siedlungsdichte vorgenommen. Daraus ergibt sich für Gelsenkirchen eine Abgrenzung von fünf Planungsräumen; durch die Erarbeitung der Beziehungen der einzelnen Stadtteilzentren zueinander entsteht ein System innerstädtischer Entwicklungsachsen; daran schließt sich ein Entscheidungsprogramm zur Ermittlung der Wohnbauflächen an und deren Beziehung zum geplanten Schnellbahnnetz. Im letzten Abschnitt werden die einzelnen Aussagen für jeden der fünf Planungsräume zusammengefaßt.

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Landesentwicklungsprogramm, Stadtentwicklungsprogramm, Stadtteil, Stadtentwicklungsplanung, Standorttheorie, Planung

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Gelsenkirchen, (1974) 65 S., Kt.; Abb.; Tab.

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Landesentwicklungsprogramm, Stadtentwicklungsprogramm, Stadtteil, Stadtentwicklungsplanung, Standorttheorie, Planung

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