Öffentliche Förderung der Wohnungsmodernisierung - nicht ohne Bedingungen.
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IRB: Z 1024
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Abstract
Bei der Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung von Altwohnungsmodernisierung durch Bund und Länder gelten bestimmte Bedingungen Der Vermieter darf die Jahresmiete nur um 14Prozent der Gesamtmodernisierungskosten erhöhen, die Mieter sind von der voraussichtlichen Höhe der Kosten in Kenntnis zu setzen, die Jahresmiete muß um eventuell gewährte Zinszuschüsse reduziert werden, u.a.m.
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Wohnungsbaupolitik, Altbauwohnung, Altbaumodernisierung, Wohnungspolitik, Wohnungsbaufinanzierung, Wohnungswesen, Bauwesen, Stadterneuerung, Finanzen
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Allgemeine Immobilienzeitung, Hamburg (1975) S. 50-51
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Wohnungsbaupolitik, Altbauwohnung, Altbaumodernisierung, Wohnungspolitik, Wohnungsbaufinanzierung, Wohnungswesen, Bauwesen, Stadterneuerung, Finanzen