Die Entwicklung der Düsseldorfer Rechtsanwaltschaft 1820-1878.

Neuber, Heinz
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1975

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SEBI: 75/1974

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Für die geschichtliche Entwicklung der Düsseldorfer Rechtsanwaltschaft ist das Jahr 1820 deshalb von Bedeutung, weil die Auflösung des Düsseldorfer Appellationshofes (1819) zugunsten des neuen Appallationsgerichtshofes in Köln und die Neuerrichtung des Düsseldorfer Landgerichtes in den Jahren nach 1820 zahlreiche Veränderungen bedingte.Für den Zeitraum bis 1878 - dem Jahr des Inkrafttretens der Reichsrechtsanwaltsordnung - behandelt die Studie die Voraussetzungen für die Ernennung und Zulassung zum Advokaten, das Disziplinarrecht und das Problem der Winkeladvokaten.In einem kurzen Überblick ist die Entwicklung der deutschen Prozeßvertretung von den Anfängen bis 1820 dargestellt.Ein Kapitel widmet sich den beim Appellationsgerichtshof und den Landgerichten in den Rheinprovinzen zugelassenen Advokaten, deren besonderen Kenntnissen und fachspezifischen Arbeiten.Zwei auch nach dem Inkrafttreten der Reichsrechtsanwaltsordnung weiterhin bestehende Besonderheiten, die wirtschaftliche Entwicklung und die Trennung von Anwaltschaft und Notariat, finden bis 1925 Berücksichtigung.

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Düsseldorf: Triltsch (1975) XV, 94 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1974)

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