Zur Institutionalisierung eines zentralen Wirtschafts- und Sozialrates in der Bundesrepublik Deutschland.
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SEBI: 75/1856
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Zusammenfassung
Der Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundeswirtschafts- und Sozialrates, der 1971 in den Bundestag eingebracht wurde, und ein vom DGB 1971 veröffentlichtes Programm zur Mitbestimmung im gesamtwirtschaftlichen Bereich haben die Diskussion um die Institutionalisierung eines Bundeswirtschafts- und Sozialrates (BWSR) aktualisiert.Die vielschichtigen funktionellen, strukturellen, verfassungsrechtlichen und politischen Probleme, die sich bei der Bildung eines solchen Gremiums ergeben würden, bilden den Untersuchungsgegenstand.Ausgangspunkt sind historische Betrachtungen ab 1848 und rechtsvergleichende Aspekte (Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande).Im Ergebnis sprechen bei der Frage nach der Zweckmäßigkeit eines BWSR die Argumente letztlich zugunsten eines BWSR.Der im Anhang vorgestellten Konzeption eines BWSR dient das DGB-Modell vom 3. 3. 71 in wesentlichen Punkten als Vorlage.
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Wirtschaftsrat, Sozialplanung, Mitbestimmung, Verfassungsrecht, Wirtschaftspolitik, Verband, Recht, Politik, Wirtschaft
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In: Göttingen, (1975) XXIX, 282 S., Lit.
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Wirtschaftsrat, Sozialplanung, Mitbestimmung, Verfassungsrecht, Wirtschaftspolitik, Verband, Recht, Politik, Wirtschaft