Kurverwaltung und Kurtaxen in der Bundesrepublik Deutschland.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1972
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 75/1218
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
Authors
Abstract
Der strukturelle Wandel vom Gesellschafts- zum Sozialbad vollzog sich nach Beendigung des zweiten Weltkriegs und manifestiert sich mit dem Inkrafttreten der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze von 1957, welche Kurbehandlungen zur Besserung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit als Regelleistung vorsehen. Das Erhebungsrecht der Zwangskurtaxe findet zum ersten Mal eine Regelung in den Kommunalabgabengesetzen der Länder nach Gründung der BRD. Dabei ist zu unterscheiden zwischen privatrechtlicher Entgeltskurtaxe und der öffentlich rechtlichen Zwangskurtaxe, die ihrer Rechtsnatur nach eine Abgabe eigener Art mit beitragsähnlichem Charakter ist. Sie steht mit Bundesrecht in Einklang. Ihre volkswirtschaftliche Daseinsberechtigung findet sie darin, daß erst mit Hilfe zureichender Kurveranstaltungen eine komplexe Badekur ermöglicht wird.
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Würzburg, (1972) XVII, 140 S., Tab.; Lit.; Zus.