Rechtsformen des Verwaltungshandelns. Überlegungen zu einem System der Handlungsformen der Verwaltung, mit Ausnahme der Rechtsetzung.

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SEBI: 74/743

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Zusammenfassung

Es wird ein System der Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung erarbeitet, wobei unter Handlungsformen Strukturen verstanden werden, durch die sich Handlungen unabhängig von ihrem konkreten Inhalt in Verfahrensweise, Funktion und Rechtsfolge entsprechen. Die Zuordnung einer Verwaltungstätigkeit zu einer Handlungsform ermöglicht es, zur Lösung von wiederkehrenden Rechtsproblemen auf einen bestimmten Normfundus zurückzugreifen, der die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einheitlich regelt. Die vorhandenen Handlungsformen müssen verbessert werden, um ein System der Rechtsformen des Verwaltungshandelns zur Verfügung zu stellen, das der Aufgabe gerecht wird, die Verwaltungshandlungen als funktionale Elemente staatlicher Zweckerfüllung differenziert rechtlich zu steuern, institutionell zu ermöglichen und vor Dysfunktion zu bewahren.

Beschreibung

Schlagwörter

Verwaltungshandeln, Handlungsform, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Berlin: Duncker & Humblot (1974) 409 S., Lit.; jur.Habil.; Saarbrücken 1972

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Verwaltungshandeln, Handlungsform, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Schriften zum öffentlichen Recht; 229