Der Rechtsschutz gegenüber rechtswidrigen Nebenbestimmungen begünstigender Verwaltungsakte.

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SEBI: 75/1175

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Zusammenfassung

Der Begriff, das Wesen und die Zulässigkeit von Nebenbestimmungen und die Zulässigkeit ihrer Beifügung zu begünstigenden Verwaltungsakten sind grundlegende Ausgangsfragen für die Bestimmung des Rechtsschutzes gegenüber rechtswidrigen Nebenbestimmungen. Als Nebenbestimmungen definiert sind die Bedingung, die Auflage, Befristung, der Widerrufsvorbehalt und der Vorbehalt nachträglicher Auflagen. Der Grundsatz der Unangreifbarkeit von rechtswidrigen Verwaltungsakten nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gilt auch für die Nebenbestimmungen. Vor Unanfechtbarkeit hat das Gericht die Rechtmäßigkeit der Beifügung unbeschränkt zu überprüfen. Eine Teilanfechtung, bezogen auf die Nebenbestimmungen, ist zulässig, wenn eine Teilbarkeit von rechtswidrigem angefochtenen Teil und Restakt möglich ist und der Behörde kein Verwaltungsakt aufgezwungen wird, den sie so nicht erlassen wollte. Nebenbestimmungen sind aber als integrierende Bestandteile mit Ausnahme von Auflagen niemals selbständig anfechtbar.

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Schlagwörter

Verwaltungsverfahren, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft, Terminologie, Verwaltungsakt, Begünstigung, Nebenbestimmung, Anfechtung, Verwaltungsrecht, Partizipation, Recht, Verwaltung

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In: Würzburg, (1973) XII, 130 S., Lit.; Zus.

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Verwaltungsverfahren, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft, Terminologie, Verwaltungsakt, Begünstigung, Nebenbestimmung, Anfechtung, Verwaltungsrecht, Partizipation, Recht, Verwaltung

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