Raumordnung und andere ressortübergreifende Planungen.
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Date
1973
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ZZ
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SI B 1567-5 SIDOC
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SW
KO
KO
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Abstract
Finanzplanung und Raumordnung sind gesetzlich geregelte ressortübergreifende Planungen, deren Aufstellung bestimmten Trägern zur Pflicht gemacht wird. Von dieser Feststellung ausgehend werden beide Planungsarten miteinander verglichen; das Ergebnis dieser Gebenüberstellung ist die Erkenntnis, daß Raumordnung und Finanzplanung zusammen geeignet sind im Sinne einer umfassenden Entwicklungsplanung die Schwerpunkte des Handelns für Legislative und Exekutive mit der allgemeinen politischen Marschroute und Dringlichkeit aufzuzeigen. Das Einbringen von Raumordnung und Finanzplanung in eine - hier so genannte - integrierte Aufgabenplanung von Bund und Ländern würde die räumliche und fachliche Gesamtplanung auf allen administrativen Ebenen bis hin zu den Gemeinden in effizienter Weise ermöglichen.
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In: Ernst, Werner u. a.; Raumordnung und Verwaltungsreform; Hrsg.Universität Münster, Institut für Siedlungs- und Wohnungswesen, Zentralinstitut für Raumplanung Münster, (1973) S. 97-122,
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Materialien zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 5