Österreichische Raumordnungskonferenz. Geschäftsordnung und Arbeitsprogramm.
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SEBI: 74/4833
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Aufgrund der Notwendigkeit der Intensivierung raumordnender Maßnahmen in Österreich, besonders der Erstellung und Fortführung eines koordinierten Raumordnungskonzeptes für Österreich, haben der Bund, die Länder und die Gemeinden als permanentes gemeinsames Organ eine Raumordnungskonferenz errichtet, die sich am 25. 2. 1971 konstituiert hat. Mitglieder sind der Bundeskanzler sowie die zuständigen Bundesminister, die Landeshauptämter und Vertreter des Österreichischen Gemeinde-und des Österreichischen Städtebundes. Den Vorsitz führt der Bundeskanzler, der die Raumordnungskonferenz nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, einzuberufen hat.
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Raumordnung, Raumordnungsbeirat, Öffentliche Aufgabe, Politik
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Wien, Karl Werner (1972) 30 S.
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Raumordnung, Raumordnungsbeirat, Öffentliche Aufgabe, Politik