Gutsherr und Untertan in der Mittelmark Brandenburg zu Beginn der Bauernbefreiung.
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1972
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SEBI: 72/155
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Zusammenfassung
Ausgangspunkt der Quellenuntersuchung zu Realität und Inhalt der gutsherrlichen Leistungsverpflichtung ist die wenig abgesicherte, gleichwohl überwiegend positive Wertung des gutsherrlichen Verhältnisses zu den untertänigen Bauern in der bisherigen wissenschaftlichen Literatur.Zusammengetragen werden die Bestimmungen in den Regelungen des Allgemeinen Landrechts, die als Kodifizierung des bestehenden Zustandes gewertet werden können, in den Materialien des ALR, die Hinweise in den sonstigen einschlägigen gesetzgeberischen Maßnahmen und juristischen Entscheidungen der Zeit sowie in der zeitgenössischen Literatur zum Bauernrecht, die sich um die Reformdiskussion gruppiert.Zudem wird der erhaltene Bestand an Urbaren aus den Gutsarchiven der Mittelmark und der Priegnitz ausgewertet.Die Untersuchung beschränkt sich aus systematischen Gründen auf die vier Komplexe Hilfe im Notfall, Remissionen, Speisung und Neubau bzw.Reparatur von Untertanengebäuden.Neben zahlreichen neuen Erkenntnissen zu Detailfragen der Agrarverfassung ist das wesentliche Ergebnis eine Korrektur der bisherigen Anschauung die Charakterisierung des Verhältnisses als patriarchalisch-fürsorgerisch ist unzutreffend, personale Beziehungen sind bereits vor der Reform nicht mehr existent.
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Berlin: Schweitzer (1972) XXIV, 398 S., Tab.; Lit.; Zus.(jur.Diss.; Univ.München 1971)
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Serie/Report Nr.
Münchener Universitätsschriften. Abhandlungen zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung; 2