Die Soester Stadtrechtsfamilie.

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SEBI: 75/677

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Abstract

Stadtrechtsfamilien sind die aus der Vielfalt der mittelalterlichen Partikularrechte hervortretenden Gruppen von Städten und Freiheiten, die ihre Stadtrechte jeweils von einer gemeinsamen Mutterstadt ableiteten und daher jedenfalls im Kern übereinstimmende Stadtrechte besaßen. Es entwickelten sich im Mittelalter von den Mutterstädten aus weitausgreifende, die Grenzen der deutschen Territorien überspannende Netze stadtrechtlicher Verbindungen. Zu den wenigen Mutterstädten, die ein selbständiges, wurzelechtes Stadtrecht besaßen, gehörte auch Soest. Die Untersuchung befaßt sich mit der Ausbreitung der Soester Stadtrechtsfamilie, die die älteste und größte Altdeutschlands darstellt. Unter Verwendung umfangreichen Quellenmaterials werden die Tochterstädte Soester Rechts zusammengestellt und in ihrer Entwicklung beschrieben.

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Stadtgeschichte, Mittelalter, Stadt, Rechtswissenschaft, Stadtrecht, Stadtrechtsfamilie

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Göttingen, (1965) XXX, 312 S., Lit.

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Stadtgeschichte, Mittelalter, Stadt, Rechtswissenschaft, Stadtrecht, Stadtrechtsfamilie

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