Der Versagungsgrund der "ungesunden Verteilung des Grund und Bodens" nach § 9 Abs. I Ziff. 1 des Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Grundstücksverkehrsgesetz - vom 28. Juli 1961

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Der Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken unterliegt seit der Zeit des 1. Weltkrieges bestimmten hoheitlichen Beschränkungen, deren Umfang jeweils wechselte mit den sich wandelnden Gründen. Nach dem GrdstVG von 1961 unterliegt die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke einer Genehmigung von Seiten des zuständigen Landwirtschaftsamtes. Ziel des Gesetzes ist, lebensfähige landwirtschaftliche Betriebe geschlossen zu erhalten, die durch die Flurbereinigung verbesserte Besitzordnung zu sichern und ausbaufähige Klein- und Grenzbetriebe zu Ackernahrungen aufzustocken. Die vorliegende rechtsdogmatische Arbeit befaßt sich neben den verschiedenen Anwendungsbedingungen und -möglichkeiten des Grundstücksverkehrsgesetzes insbesondere mit den Fällen, wo die Genehmigung aus dem Versagungsgrund der ,,ungesunden Grund- und Bodenverteilung'' nicht gewährt wurde. Dieser Versagungstatbestand wird anhand der Entscheidungen der Landwirtschaftsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts ausführlich dargestellt und erörtert.

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Bodenrecht, Bodenordnung, Landwirtschaft, Bodennutzung, Landwirtschaftsbehörde, Landwirtschaftspolitik, Agrarbetrieb, Bodenmarkt, Rechtswissenschaft, Landwirtschaftsgericht, Agrarstruktur

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München: Schön (1969) XIII, 75 S., Lit.

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Bodenrecht, Bodenordnung, Landwirtschaft, Bodennutzung, Landwirtschaftsbehörde, Landwirtschaftspolitik, Agrarbetrieb, Bodenmarkt, Rechtswissenschaft, Landwirtschaftsgericht, Agrarstruktur

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