Die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse des Gesetzes über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse vom 1. September 1969 - unter besonderer Berücksichtigung ihrer öffentlichen Aufgabe.

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SEBI: 74/4016

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Abstract

Unter Berücksichtigung sowohl forstpolitischer als auch rechtlicher Aspekte werden forstliche Zusammenschlüsse und die hierauf wirkende Gesetzgebung untersucht. Die durch das Gesetz über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FoZG) meist bevorzugte Behandlung privatrechtlicher Organisationsformen wird auf den öffentlich-rechtlichen Bereich ausgedehnt. Der öffentlich-rechtliche Zusammenschluß zum Forstbetriebsverband wird in Bezug auf Bildungsvoraussetzungen, Rechtsfähigkeit, Verfassung, Staatsaufsicht und öffentliche Aufgabe dargestellt. Die steigende Bedeutung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes erlaubt es nicht, die Vereinigung von privaten Waldeigentümern ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Privatnützigkeit zu interpretieren. Daher ist auch bezüglich der privatrechtlichen Forstbetriebsgemeinschaft davon auszugehen, daß sie zur Erfüllung der legitimen öffentlichen Aufgabe zur Erhaltung der Wohlfahrtswirkungen des Waldes verpflichtet ist.

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Forstwirtschaft, Gemeindewald, Forstpolitik, Forstbetrieb, Forstfläche, Eigenbetrieb, Privatwald

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Göttingen, (1974) XXXVI, 163 S., Lit.

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Forstwirtschaft, Gemeindewald, Forstpolitik, Forstbetrieb, Forstfläche, Eigenbetrieb, Privatwald

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