Konjunkturrat und Finanzplanungsrat. Föderative Bundesorgane im Bereich der Konjunkturpolitik und Finanzwirtschaft.
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SEBI: 75/480
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Abstract
Die Errichtung des Konjunkturrats und des Finanzplanungsrats (aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft sowie aufgrund des Haushaltsgrundsätzegesetzes) soll zur Überbrückung tiefgreifender Widersprüche beitragen.Die Forderung nach rationellstem Einsatz und größtmöglicher Potenzierung staatlicher Macht zur Sicherung und Förderung des allgemeinen Wohlstands muß mit der Teilung und Begrenzung staatlicher Macht durch die tradierten Institutionen des Föderalismus und der kommunalen Selbstverwaltung ausgeglichen werden.Ausgehend von einem Überblick über die Wirksamkeit der bundesstaatlichen und der kommunalen Struktur unter den Aspekten der heutigen Wirtschafts- und Finanzpolitik, wird eine detaillierte Funktionsanalyse oben genannter Beiräte geleistet.Dabei werden Aufgabenbereich und Aktionsformen der Beiräte, ihre interne Struktur und Organisation sowie ihre Position im Staatsaufbau untersucht.Schließlich wird die Vereinbarkeit dieser Institutionen mit dem Grundgesetz untersucht und der Vorschlag diskutiert, den Finanzplanungsrat mit der Aufgabe einer Gesamtfinanzierungsplanung auszustatten.
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Finanzrecht, Finanzplanung, Gemeindefinanzausgleich, Konjunkturpolitik, Finanzpolitik, Finanzreform, Finanzordnung, Konjunkturrat, Finanzplanungsrat
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München (1973) XLIX, 293 S., Lit.
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Finanzrecht, Finanzplanung, Gemeindefinanzausgleich, Konjunkturpolitik, Finanzpolitik, Finanzreform, Finanzordnung, Konjunkturrat, Finanzplanungsrat