Abwasserabgaben 323. Eine rechtsvergleichende Untersuchung eines indirekten Mittels zur Durchsetzung der Ziele des Gewässerschutzes.
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SEBI: 74/4340
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Die Erhebung von Abgaben für die Einleitung von Abwasser in die Gewässer ist für erfolgreiche Wassergütepolitik in hochentwickelten Industriestaaten von entscheidendem Vorteil gegenüber dem noch verbreiteten System der Standards und Einleitungsbedingungen. Die Abgabensysteme zahlreicher Industriestaaten in ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung werden in Hinsicht auf ihre Zielsetzung verglichen. Für die Bundesrepublik empfiehlt sich unter Berücksichtigung der im Ausland praktizierten Abgabensysteme die Einführung eines Systems, bei dem die individuelle Höhe der Abgabe nach Höhe der in den Vorfluter eingeleiteten Schmutzmenge berechnet wird. Diese Regelung entspricht dem Verursachungsprinzip und läßt sich verwaltungstechnisch leicht realisieren. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Stand 18. 1. 1974) entspricht in seinen Grundzügen den Erkenntnissen des hier vorgenommenen Vergleichs.
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Abwasser, Umweltschutz, Öffentliche Einnahmen, Gewässerverunreinigung, Recht, Wasserhaushaltsgesetz, Kompetenz, Rechtswissenschaft, Abwasserabgabe, Rechtsvergleichung, Wasserverband
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Köln: Hundt (1974) XXXVI, 255 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Bonn 1974)
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Abwasser, Umweltschutz, Öffentliche Einnahmen, Gewässerverunreinigung, Recht, Wasserhaushaltsgesetz, Kompetenz, Rechtswissenschaft, Abwasserabgabe, Rechtsvergleichung, Wasserverband