Die Übernahme der Versorgung eines bestimmten Versorgungsgebietes durch ein Dritt-EVU - ein Mittel zur Strukturverbesserung der Elektrizitätsversorgung der BRD.
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SEBI: 74/4308
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DI
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Abstract
Die gegenwärtige Struktur der Elektrizitätsversorgung erweist sich als Hindernis, die technischen Möglichkeiten einer billigeren und sichereren Versorgung auszunutzen; die gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und Wegerecht) schützen die historisch gewachsene Struktur und behindern private Initiativen.Die im Energiewirtschaftsgesetz und der DGO enthaltenen Eingriffsbefugnisse dienen lediglich der Abwehr von mißbräuchlichen Verhaltensweisen der Energieversorgungsunternehmen.Die gesetzlichen Maßnahmen zur erforderlichen Konzentration der Elektrizitätsversorgung können weder an einer rein planwirtschaftlichen Lösung durch Verstaatlichung noch an rein marktwirtschaftlichen Überlegungen orientiert sein.Es wird die Bildung von Versorgungsregionen auf der Grundlage des Wettbewerbsgedankens und die gesetzliche Einräumung eines Übernahmerechtes, das Dritt-EVU die Übernahme der Versorgung im Gebiet des Erstversorgers erlaubt, vorgeschlagen und auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft.
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Elektrizitätswerk, Elektrizitätserzeugung, Energiewirtschaftsgesetz, Strukturpolitik, Kommunalrecht, Verstaatlichung, Grundgesetz, Energieversorgung
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Bamberg (1971) XXVIII, 258 S., Lit.
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Elektrizitätswerk, Elektrizitätserzeugung, Energiewirtschaftsgesetz, Strukturpolitik, Kommunalrecht, Verstaatlichung, Grundgesetz, Energieversorgung