Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern durch Stellenausschreibung.
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SEBI: 72/1888
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Abstract
Die öffentlichen Ämter sollen für alle Befähigten gleich zugänglich sein. Voraussetzung dafür ist die Ausschreibung von öffentlichen Stellen. Diese ist sehr umstritten. Ihre Befürworter berufen sich darauf, daß in einer Demokratie die öffentliche Verwaltung und mit ihr auch die Personalpolitik durchschaubar und ohne Ämterpatronage sein soll. Die Gegner der Ausschreibung verweisen auf die deutsche Verwaltungstradition und die Struktur des deutschen öffentlichen Dienstes, dessen Laufbahnprinzip und Fürsorgepflicht der Ausschreibungspflicht entgegensteht. Die Arbeit untersucht detailliert die Ausschreibungsverfahren nach den Beamtengesetzen im Bund und in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie die Ausschreibungsvorschriften für die verschiedenen öffentlichen Ämter. Ausführlich erörtert wird die Öffnung der Ämter als verfassungspolitische Zielsetzung und der Begriff des öffentlichen Amtes in Art. 33 Abs. 2 GG. Abschließend erfolgt eine kritische Würdigung der Gesetze und der Verwaltungspraxis unter dem Gesichtspunkt der Ausschreibungspflicht.
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Amt, Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, Verwaltung, Grundgesetz, Recht, Stellenausschreibung, Gleichheitssatz, Beamtengesetz, Ausschreibungspflicht
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Bonn-Bad Godesberg: Dt.Beamtenverlag (1972) 152 S., Lit.; Zus.
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Amt, Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, Verwaltung, Grundgesetz, Recht, Stellenausschreibung, Gleichheitssatz, Beamtengesetz, Ausschreibungspflicht
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Schriftenreihe des Deutschen Beamtenbundes; 56