Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und ihre Einrichtungen.

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SEBI: 73/3841

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DI

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Abstract

Die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Angestellten und Arbeiter ist nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch in der privaten Wirtschaft eine Maßnahme sozialer Sicherung der Arbeitnehmer über den Umfang der gesetzlichen Pflichtversicherung hinaus. Insbesondere im Bereich der öffentlichen Verwaltung wirft diese "Zusatzversorgung'' aber erhebliche rechtliche Probleme auf, die bereits mehrfach Gegenstand einzelner juristischer Arbeiten waren. Die Arbeit will einen Überblick über das Wesen der Zusatzversorgung geben, eine Einordnung in die Systematik des Rechts leisten sowie die sämtlichen Institutionen dieser Versorgungseinrichtung darstellen, insbesondere die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Dabei wird festgestellt, daß die Zusatzversorgung nichtbeamteter Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes noch immer uneinheitlich gehandhabt wird. Ursache dafür ist der uneinheitliche Status dieser öffentlichen Bedientstetengruppe; Abhilfe kann hier eine Reform des öffentlichen Dienstrechts schaffen.

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Sozialwesen, Soziale Sicherheit, Sozialversicherung, Öffentlicher Dienst, Zusatzversorgung

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Hildesheim: Frömke (1973) XXV, 243 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Göttingen 1973)

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Sozialwesen, Soziale Sicherheit, Sozialversicherung, Öffentlicher Dienst, Zusatzversorgung

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