Die Subsidiarität des Allgemeinen Polizeirechts. Das Verhältnis zwischen Allgemeinem Polizeirecht und besonderen gefahrenabwehrenden Gesetzen.

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SEBI: 73/3011

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Abstract

Aus dem Nebeneinander von Allgemeinem Polizeirecht und besonderen gesetzlichen Regelungen gefahrenabwehrender Art ergeben sich zahlreiche Probleme. Die vorliegende Arbeit beschränkt sich daher darauf, im wesentlichen die bei der praktischen Rechtsanwendung bedeutsamen Fragen zu diskutieren 1. ob und inwieweit die Generalklausel des Allgemeinen Polizeirechts neben einer Sonderregelung noch als Eingriffsermächtigung in Betracht kommt; 2. wird bei jedem Eingriff der Polizei oder Ordnungsbehörde zu prüfen sein, ob bei der Anwendung der Generalklausel des Allgemeinen Polizeirechts nicht eine besondere gesetzliche Regelung eingreift; 3. muß gefragt werden, ob die sonstigen Bestimmungen des Allgemeinen Polizeirechts und dessen in der Rechtsprechung entwickelte Auslegungsgrundsätze bei der Anwendung besonderer gesetzlicher Regelungen ergänzend heranzuziehen sind, sowie 4. ob eine weitere Ausdehnung der Einzelgesetzgebung auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr rechtspolitisch wünschenswert ist.

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Ordnungsrecht, Polizei, Recht, Rechtswissenschaft, Straßenverkehrsordnung, Subsidiarität, Gefahrenabwehr, Generalklausel, Versammlungsgesetz, Sonderregelung

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Hildesheim: Frömke (1972) XII, 120 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1972)

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Ordnungsrecht, Polizei, Recht, Rechtswissenschaft, Straßenverkehrsordnung, Subsidiarität, Gefahrenabwehr, Generalklausel, Versammlungsgesetz, Sonderregelung

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