Rechtsfolgen der rechtswidrigen Ablehnung und Verzögerung von öffentlich-rechtlichen Konzessionen, Genehmigungen und Erlaubnissen unter Berücksichtigung des Rechtsschutzsystems.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 73/2076
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Um zu prüfen, ob bei der rechtswidrigen Verzögerung und Ablehnung von öffentlich-rechtlichen Konzessionen, Genehmigungen und Erlaubnissen ein Entschädigungsanspruch besteht, werden der generelle Wiedergutmachungsanspruch, der Anspruch wegen Grundrechtsverletzung, der Folgenbeseitigungs- bzw. Folgenentschädigungsanspruch, der Aufopferungsanspruch in Verbindung mit Art. 12 GG sowie in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der enteignungsgleiche Eingriff untersucht. Eine rechtswidrige Verletzung von durch Art. 14 GG gesicherten Anspruchspositionen stellt einen entschädigungspflichtigen Eingriff dar. Die Problematik der Änderung der Rechts- und Sachlage zuungunsten des Antragstellers zwischen Antragstellung bei der Behörde und letzter Gerichtsverhandlung nach vorausgegangener Ablehnung wird diskutiert. Trotz Nichtausnutzung der Rechtsmittel kann in Ausnahmefällen der Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff bestehen bleiben.
Description
Keywords
Konzession, Verwaltungsrecht, Eigentumsentschädigung, Recht, Verwaltung, Enteignung, Rechtswissenschaft
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Frankfurt/Main: (1972) 118 S., Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Konzession, Verwaltungsrecht, Eigentumsentschädigung, Recht, Verwaltung, Enteignung, Rechtswissenschaft