Rechtsfolgen der rechtswidrigen Ablehnung und Verzögerung von öffentlich-rechtlichen Konzessionen, Genehmigungen und Erlaubnissen unter Berücksichtigung des Rechtsschutzsystems.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 73/2076

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Um zu prüfen, ob bei der rechtswidrigen Verzögerung und Ablehnung von öffentlich-rechtlichen Konzessionen, Genehmigungen und Erlaubnissen ein Entschädigungsanspruch besteht, werden der generelle Wiedergutmachungsanspruch, der Anspruch wegen Grundrechtsverletzung, der Folgenbeseitigungs- bzw. Folgenentschädigungsanspruch, der Aufopferungsanspruch in Verbindung mit Art. 12 GG sowie in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der enteignungsgleiche Eingriff untersucht. Eine rechtswidrige Verletzung von durch Art. 14 GG gesicherten Anspruchspositionen stellt einen entschädigungspflichtigen Eingriff dar. Die Problematik der Änderung der Rechts- und Sachlage zuungunsten des Antragstellers zwischen Antragstellung bei der Behörde und letzter Gerichtsverhandlung nach vorausgegangener Ablehnung wird diskutiert. Trotz Nichtausnutzung der Rechtsmittel kann in Ausnahmefällen der Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff bestehen bleiben.

Description

Keywords

Konzession, Verwaltungsrecht, Eigentumsentschädigung, Recht, Verwaltung, Enteignung, Rechtswissenschaft

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Frankfurt/Main: (1972) 118 S., Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Konzession, Verwaltungsrecht, Eigentumsentschädigung, Recht, Verwaltung, Enteignung, Rechtswissenschaft

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries