Die Forderungsverletzung im öffentlichen Recht.

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SEBI: 71/429

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Abstract

Die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Privatrechtsnormen über die Forderungsverletzung im öffentlichen Recht als Ergänzung der nach überkommener Lehre ausschließlich deliktischen Amtshaftung entsprechend anzuwenden sind, setzt eine Abgrenzung der Forderungsverletzung von der unerlaubten Handlung und eine Klärung des Begriffs des Schuldverhältnisses voraus.Daran schließt sich die Prüfung an, ob diese Unterscheidung der beiden Formen des Unrechts auch für das öffentliche Recht maßgeblich ist und ob das Schuldverhältnis ein Institut der allgemeinen Rechtslehre, also auch Bestandteil des öffentlichen Rechts ist.Bejahendenfalls stellt sich die Frage, ob das spezielle öffentliche Haftungsrecht nur das deliktische Unrecht, nicht aber die Verletzung öffentlich-rechtlicher Schuldverhältnisse sanktioniert.In diesem Fall einer Lücke im öffentlichen Recht wird die sinngemäße Anwendung der Forderungsverletzung unter dem weiteren Gesichtspunkt einer Gleichheit der Interessenlagen bei privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen geprüft.

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Enteignung, Entschädigung, Recht, Zivilrecht, Verwaltungsverfahren, Rechtsprechung, Forderung, Staatshaftung, Verschuldung, Verwaltungsvertrag

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Berlin: Duncker & Humblot (1970) 174 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; FU Berlin o.J.)

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Enteignung, Entschädigung, Recht, Zivilrecht, Verwaltungsverfahren, Rechtsprechung, Forderung, Staatshaftung, Verschuldung, Verwaltungsvertrag

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Schriften zum öffentlichen Recht; 136