Die Bodenverkehrsgenehmigung nach dem Bundesbaugesetz und die Rechtsstellung der Beteiligten.

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SEBI: 74/4307

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Die im Bundesbaugesetz von 1960 enthaltene Bodenverkehrsgenehmigung dient der Kontrolle über die später beabsichtigte bauliche Nutzung eines Grundstücks schon vorweg im Stadium des vorbereitenden Grundstücksgeschäfts; nur bei der Teilung bebauter Grundstücke wird sie ihrer Funktion gerecht, in anderen Fällen verursacht sie unnötigen Verwaltungsaufwand. Die Einzelheiten der gesetzlichen Regelung, die zuständige Behörde und die genehmigungspflichtigen Rechtsvorgänge werden erörtert, wobei insbesondere auf die Bindungswirkung der Bodenverkehrsgenehmigung auf die spätere Baugenehmigung eingegangen wird. Die Rechtsstellung der am Verfahren Beteiligten - der unmittelbar betroffenen Parteien und deren Rechtsnachfolger, des in seinen Rechten betroffenen Nachbars sowie die bei der Entscheidung mitwirkenden Behörden - wird in Bezug auf die Möglichkeit einer Anfechtung der behördlichen Entscheidung bzw. einer Entschädigung untersucht.

Beschreibung

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Bodenrecht, Bodenmarkt, Bundesbaugesetz, Grundstück, Gemeinde, Baugebiet, Bodenverkehrsgenehmigung, Grundstücksteilung, Bindungswirkung, Nachbar

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Braunschweig (1972) XVII, 227 S., Lit.

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Bodenrecht, Bodenmarkt, Bundesbaugesetz, Grundstück, Gemeinde, Baugebiet, Bodenverkehrsgenehmigung, Grundstücksteilung, Bindungswirkung, Nachbar

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