Der öffentlich-rechtliche Abwehranspruch gegen Immissionen der öffentlichen Hand.

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SEBI: 74/4333

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Abstract

Fälle, in denen die öffentliche Hand ein Grundstück im öffentlichen Interesse nutzt und hierbei die Benutzung der benachbarten Grundstücke durch Immissionen beeinträchtigt, werden in Theorie und Praxis äußerst unterschiedlich behandelt. Teils gliedert man sie ausschließlich dem Privatrecht, teils ausschließlich dem öffentlichen Recht ein. Auf dem Hintergrund des bürgerlichen Nachbarrechts, des Folgenbeseitigungsanspruchs, des Amtshaftungsanspruchs und der Entschädigungsansprüche aus Enteignung und Aufopferung bildet sich ein öffentliches Nachbarrecht heraus, das mit dem privaten Nachbarrecht verglichen werden kann; dadurch kann eine sachgerechte Entscheidung von Immissionsstreitigkeiten ermöglicht werden. Der öffentlich-rechtliche Abwehranspruch gegen Immissionen stellt die negatorische Reaktion auf eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung dar und ist in Form der allgemeinen Leistungsklage vor den Verwaltungsgerichten zu erheben.

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Immission, Recht, Zivilrecht, Umweltschutzrecht, Staat, Verwaltung, Grundgesetz, Rechtswissenschaft, Abwehranspruch, Öffentliche Hand, Aufopferung

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Erlangen: Hogl (1970) XXV, 261 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1970)

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Immission, Recht, Zivilrecht, Umweltschutzrecht, Staat, Verwaltung, Grundgesetz, Rechtswissenschaft, Abwehranspruch, Öffentliche Hand, Aufopferung

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